29. Juni 2015

Minderheitenrechte: Schleswig-Holstein schreibt Geschichte

Vor 25 Jahren schrieb Schleswig-Holstein Geschichte, als das Land vor dem Hintergrund seiner dänischen und friesischen Minderheiten den Schutz von Minderheiten Verfassungsrang zuerkannte. SSW-Vorsitzender im Landtag, Lars Harms, blickt mit Stolz auf diese Leistung zurück.

Mit der Aufnahme einer Schutz- und Förderungsklausel zugunsten der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe in der Landesverfassung hat Schleswig-Holstein vor 25 Jahren Geschichte geschrieben. Und viel mehr als das: Hier wurde der Grundstein für ein politisches Verständnis gelegt, das, von unrühmlichen Ausnahmen abgesehen, zunehmend zu einer Gleichstellung der Minderheiten mit der Mehrheitsbevölkerung in weiten Teilen des täglichen Lebens geführt hat.

Nicht ohne Stolz stelle ich fest, dass der Schutz und die Förderung der Minderheiten in Schleswig-Holstein insbesondere seit dem Regierungswechsel 2012 enorme Fortschritte gemacht hat. So ist es nicht nur erstmals der rot-grün-blauen Koalition gelungen, auch die Sinti und Roma unter den Schutz der Verfassung zu stellen – wir haben die Minderheitenpolitik des Landes auch entscheidend weiterentwickelt:  Wir haben die Gleichstellung der dänischen Schulen bei den Schüler- und Investitionskosten transparent neu geregelt und sowohl im Schulgesetz als auch in der Landesverfassung verankert.

Gleiches gilt für den Schutz und die Förderung der friesischen Sprache.  Wir haben eine strukturelle und nachhaltige Förderung der friesischen Kultur- und Spracharbeit aus den Lottoeinnahmen des Landes geschaffen und in Flensburg eine neue Professur für Minderheitenpädagogik und Friesisch eingerichtet und stärken so den friesisch-sprachigen Lehrernachwuchs im Land.  Wir investieren in Bildungsberater für Sinti und Roma für den Übergang Schule-Beruf und unterstützen den Landesverband der Sinti und Roma strukturell bei der Sozialberatung. Wir haben dafür gesorgt, dass auch die Minderheiten bei der Raumordnungs- und Entwicklungsplanung angehört und berücksichtigt werden. Dies sind nur einige wenige Beispiele dafür, welch enorme Fortschritte Minderheitenpolitik in unserem Land in den letzten drei Jahren gemacht hat.

Mit der erstmaligen Ausarbeitung einer Sprachenpolitik für Schleswig-Holstein hat diese Landesregierung zudem einen neuen Weg für die Minderheitenpolitik beschritten, der zu noch mehr Leben und Erleben von sprachlicher und kultureller Vielfalt in Schleswig-Holstein führen wird.  Kurzum: Das Grundverständnis für eine erfolgreiche Minderheitenpolitik haben wir gemeinsam vor 25 Jahren in der Verfassung zementiert. Seit 2012 spiegelt sich dieses Grundverständnis nicht nur in Sonntagsreden wieder, sondern in nahezu jeder politischen Maßnahme dieser Landesregierung.

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