Das Land Schleswig-Holstein beschränkt die Handlungsspielräume der Landeshauptstadt Kiel, indem es die Auszahlung von Geldern daran knüpft, weder die Gewerbesteuer noch die Grundsteuer in Kiel zu senken. Dies geht nun aus Informationen der Verwaltung hervor, die der SSW-Ratsfraktion in Reaktion auf ihren Ratsantrag „Hebesatz der Gewerbesteuer prüfen“ (Drs. 0959/2019) vor der heutigen Sitzung der Ratsversammlung übermittelt wurden. Dazu erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion: