SSW kritisiert Interims-Mietspiegel und fordert Klarheit bei Mietobergrenzen

Marcel Schmidt – Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel

Die SSW-Ratsfraktion ist bestürzt über die Pläne zur Interimslösung für den Mietspiegel 2019. Nachdem bereits der Mietspiegel 2017 verspätet erstellt wurde, soll nun auch der Mietspiegel 2019 frühestens zur Sommerpause fertig werden. Dabei muss der Mietspiegel alle zwei Jahre angepasst und alle vier Jahre neu erhoben werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt, sagt dazu:

„Es ist schon dramatisch, wenn die Verwaltung nicht in der Lage ist, bekannte, gesetzlich vorgeschriebene Fristen für die regelmäßige Erstellung des Mietspiegels einzuhalten. Die geplante Interimslösung mit der vorläufigen Anpassung, – die sich am Verbraucherpreisindex von 3,7 Prozent orientiert – wirkt hilflos und ist nicht sachgerecht. Der zuständige Sozialdezernent räumt selbst ein, dass er nicht wisse, ob die Mieten in gleichem Maße gestiegen sind. Trotzdem soll um diesen Wert die Anpassung des Mietspiegels erfolgen und damit auch die Erhöhung der Mietobergrenzen festgelegt werden.

Die Betroffenen sind Empfänger von Hartz IV und Grundsicherung, Menschen, die mit dem Existenzminimum auskommen müssen. Das ist nicht in Ordnung, dass Menschen, die über keine Reserven verfügen, mit vorläufigen Anpassungen alleingelassen werden. Was sollen diese Menschen tun, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die vorläufigen Werte falsch waren, sie ihre Wohnung aber bereits verloren haben, beziehungsweise gar nicht erst bekommen haben?

Gesetzliche Fristen für die Erstellung von Mietspiegeln sind einzuhalten. Der Gesetzgeber hat diese Fristen nicht ohne Grund festgeschrieben. Wir haben durchaus Verständnis für die Verwaltung, die unter Personalknappheit leidet, trotzdem müssen Aufgaben so priorisiert werden, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.“