Dänisch auf dem Amt: Kiel ist mit dabei und stützt das Land

Dänisch auf dem Amt: Kiel ist mit dabei und stützt das Land

Dr. Susanna Swoboda, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion dess SSW im Kieler Rat

Zur Geschäftlichen Mitteilung des Oberbürgermeisters, den Vorstoß des Landes zu unterstützen, auch in Kiel Dänisch im Amtsgebrauch dem Deutschen gleichzustellen (Änderung des § 82 b Absatz 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein“, Drs. 0007/2018) erklären die stellvertretende Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion, Dr. Susanna Swoboda, und Dr. Hans-Friedrich Traulsen, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion:

„Der Oberbürgermeister geht den richtigen Weg. Wir unterstützen ihn ausdrücklich und begrüßen das Bekenntnis der Landeshauptstadt zu ihrer dänischen Minderheit sowie zur Sprachenvielfalt und einer modernen Minderheitenpolitik.

Bis jetzt klaffte eine Lücke im Gesetz. Die dänische Sprache konnte nur im Landesteil Schleswig im Behördenverkehr gebraucht werden. Nicht berücksichtigt wurde, dass viele Behörden mit Aufsichtspflichten im Landesteil Schleswig ihren Sitz in Kiel haben und es auch in Kiel eine starke dänische Minderheit gibt. So mussten beispielswiese die dänischen Kindergärten im Land ihre pädagogischen Konzepte zur Vorlage bei der Heimaufsicht in Kiel eigens kostenträchtig übersetzen lassen. Solche Schlechterstellungen sollen nun abgestellt werden. Dies ist ein Gewinn für die Vielfalt im Land wie in seiner Landeshauptstadt.“

 


 

Die Rede von Dr. Susanna Swoboda, stv. Fraktionsvorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel

(Tagesordnungspunkt 7.7, „Änderung des § 82 b Absatz 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein“, Drucksache: 0007/2018, Ratsversammlung 18.01.2018)

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

die SSW-Ratsfraktion begrüßt die positive Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Ausweitung des Paragrafen 82 des Landesverwaltungsgesetzes zum Gebrauch der dänischen Sprache gegenüber der Verwaltung in Kiel.

Mit der vom SSW im Landtag vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird eine Lücke im Paragrafen 82 geschlossen, die bei der Umsetzung des Gesetzes im letzten Jahr auffiel. Bisher war der Paragraf 82 des Landesverwaltungsgesetzes für den Gebrauch der dänischen Sprache auf den Landesteil Schleswig begrenzt, wo ja auch der überwiegende Teil der dänischen Minderheit beheimatet ist. Doch dabei wurde zum einen übersehen, dass wir auch in Kiel eine dänische Minderheit haben und zum anderen, dass viele Behörden, die Aufsichtsplichten im Landesteil Schleswig haben, in Kiel zu finden sind.

Das gilt zum Beispiel für die Heimaussicht der dänischen Kindergärten im Landesteil Schleswig, die in Kiel ist. Seit dem letzten Jahr muss jeder Kindergarten seine pädagogische Konzeption zur Genehmigung zur Heimaufsicht nach Kiel schicken. Die vielen dänischen Kindergärten im Landesteil Schleswig haben ihre pädagogischen Konzeptionen natürlich alle in dänischer Sprache. Da der Paragraf 82 bisher nicht für Kiel gilt, musste der dänische Träger diese Pläne selber übersetzen und die Kosten dafür tragen. Das beseitigt diese Gesetzesänderung und kommt damit auch den Forderungen der Europäischen Sprachencharta für Regional- und Minderheitensprache entgegen. In der Charta wird gefordert, dass sicherzustellen ist, das Menschen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen Sprachen mündliche oder schriftliche Anträge stellen können oder Schriftstücke einbringen können. Weniger formal ausgedrückt: Die Menschen sollen nicht nur die Möglichkeit bekommen, ihre Sprache auch im öffentlichen Leben zu gebrauchen, sondern sie sollen auch ermutigt werden, das zu tun. Dies gilt dann natürlich nicht nur für die dänischen Organisationen im Land sondern auch für Angehörige der Minderheiten, wenn sie sich in Zukunft an die Stadt Kiel wenden. Der bisherigen Erfahrung nach wird dies überschaubar sein, aber es ist ein wichtiges minderheitenpolitisches Signal.

Die vorliegende Geschäftliche Mitteilung zeigt, Kiel steht für Sprachenvielfalt und damit für eine moderne Minderheitenpolitik.

Im SSW begrüßen wir in diesen Zusammenhang auch, dass die neue Landesregierung dieser Änderung des Gesetzes positiv gegenüber steht. Bisher ist das Gesetz nur in 1. Lesung beraten worden, aber die Koalitionsfraktionen haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Die parteiübergreifende Einigung in der Minderheitenpolitik ist ein großer und wichtiger Schritt für Kiel und Schleswig-Holstein.

sekretær

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