Faire und gerechte Bezahlung für alle MitarbeiterInnen im Städtischen Krankenhaus

Die SSW-Ratsfraktion wird in die nächste Ratsversammlung einen Antrag einbringen, der die Eingliederung der Krankenhaus Kiel Service-GmbH in die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH fordert. Der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion, Ratsherr Marcel Schmidt erklärt dazu:

„Der SSW fordert die Eingliederung der „Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ in die „Städtische Krankenhaus Kiel GmbH“ und eine angemessene Bezahlung aller Mitarbeiter des Städtischen Krankenhauses. Daher bitten wir die Verwaltung mit unserem Antrag, in einem Konzept darzustellen, wie und in welchem Zeitrahmen eine Eingliederung der „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ in das Unternehmen „Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH“ durchgeführt werden kann und damit einhergehend auch eine Bezahlung der jetzigen Mitarbeiter der „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ nach TVöD erfolgen kann.

Die Eingliederung kann schrittweise, auch über einen längeren Zeitraum erfolgen. Entscheidend ist, dass der Prozess der Eingliederung hinreichend beschrieben wird, damit er planbar und zuverlässig zu einer Eingliederung der „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ in die „Städtische Krankenhaus Kiel GmbH“ führt und die Bezahlung der Mitarbeiter der „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ nach TVöD umgesetzt werden kann. Gegebenenfalls sind verschiedene Varianten aufzuzeigen und zu vergleichen. Die finanziellen Auswirkungen der jeweiligen Szenarien sind darzustellen.

Durch die Aufspaltung des Städtischen Krankenhauses in zwei Gesellschaften, die „Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH“ und die „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“, ist vor einigen Jahren auch das Personal auf zwei Gesellschaften verteilt worden. Die Löhne und Gehälter in den beiden Gesellschaften unterliegen unterschiedlichen Tarifen und entwickeln sich unterschiedlich – obwohl beide Gesellschaften gemeinsam an der Erbringung der Dienstleistung im Gesundheitsbereich beteiligt sind. Die Beschäftigten im Städtischen Krankenhaus (SKK) arbeiten „Hand in Hand“, es ist für Patienten nicht erkennbar, welcher Mitarbeiter in welcher Gesellschaft beschäftigt ist. Im Ergebnis führt die Verteilung des Personals auf zwei verschiedene Gesellschaften dazu, dass die MitarbeiterInnen der Service GmbH von der Lohnentwicklung teilweise abgekoppelt sind und der Grundsatz der vergleichbaren und gerechten Bezahlung innerhalb des Personalkörpers des SKK als Gesamtkonstrukt infrage gestellt wird.

In der öffentlichen Wahrnehmung ist in den letzten Monaten die Erkenntnis gereift, dass die Bezahlung der MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen nicht immer angemessen ist und dort Korrekturen stattfinden müssen. Das unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings befürchten wir, dass sich die Verbesserung der Einkommen auf einige Bereiche im Gesundheitswesen beschränken wird. In der öffentlichen Diskussion wird oft von „Pflegekräften“ oder „medizinischem

Personal“ gesprochen. Wir sind der Auffassung, dass alle Beschäftigten im Gesundheitsbereich bei Verbesserungen mitgenommen werden müssen. Gerade in einem Krankenhaus ist es von hoher Wichtigkeit, dass die MitarbeiterInnen vertrauensvoll und kollegial „Hand in Hand“ zusammenarbeiten und sich als Team verstehen.

Der SSW arbeitet an diesem Thema seit Februar 2019, als wir unsere Große Anfrage zur Bezahlung der Mitarbeiter in Städtischen Betrieben eingebracht hatten. Wir befinden uns in einem fachlichen Austausch mit dem Betriebsrat des SKK, dem DGB und der SPD. Wir hoffen auf eine breite Unterstützung und laden alle demokratischen Fraktionen der Ratsversammlung zur Mitarbeit ein“

Systemrelevante Arbeit endlich fair und gerecht bezahlen

Die SSW-Ratsfraktion dankt allen Angestellten, die aktuell an vorderster Front gegen das Coronavirus kämpfen. Die Krise zeigt eindrücklich, dass diese Menschen für unsere Gesellschaft systemrelevant sind. Wir werden dafür sorgen, dass ihre Arbeit auch nach der Krise in Form von gerechter Bezahlung und einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen die richtige Wertschätzung findet. Dazu erklären Ratsherr Marcel Schmidt und Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda, Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion:

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Kieler Kommunalpolitik driftet in neoliberale Gewässer ab

Zu der Berichterstattung über die berechtigten Proteste von Gewerkschaften, Kirchen und CDU gegen den Prüfauftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für weitere Sonntagsöffnungen in der Innenstadt zu erarbeiten, den die Kieler Rathauskooperation aus FDP, Grüne und SPD – mit den Stimmen der CDU – durchgesetzt hat, sagt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion, Ratsherr Marcel Schmidt:

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SSW in Kiel gratuliert Ulf Kämpfer und freut sich auf sechs weitere Jahre Zusammenarbeit

Zur Wiederwahl von Dr. Ulf Kämpfer zum Kieler Oberbürgermeister erklären Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel und des Kieler SSW-Distrikts Pries/Klausdorf, sowie Dr. Susanna Swoboda, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Der SSW in Kiel gratuliert Dr. Ulf Kämpfer herzlich zur Wiederwahl. Mit ihm haben sich die Kieler Bürgerinnen und Bürger entschlossen, den von ihm eingeschlagenen integrativen und zukunftsorientieren Kurs der Landeshauptstadt für weitere sechs Jahre fortzusetzen. Der SSW hat immer gut mit Ulf Kämpfer zusammengearbeitet und freut sich nun darauf, diese gute Basis ausbauen und festigen zu können.

Ansatzpunkte dazu gibt es viele. Denn im Programm, das sich der alte und neue OB für die kommenden Jahre gegeben hat, stecken viel SSW und dänische Minderheit. Dazu gehören beispielsweise der Kauf der Festung Friedrichsort, die Stärkung der Nahversorgung in den Stadtteilen, die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, der Einsatz für gute Arbeit und nicht zuletzt die Orientierung an Aarhus, der dänischen Partnerstadt Kiels, als Inspirationsquelle für eine leistungsstarke Stadtentwicklung.

Der SSW in Kiel wird Ulf Kämpfer dabei unterstützen und freut sich auf die kommenden, spannenden Jahre gemeinsamer Arbeit. Zusammen mit ihm wollen wir ein modernes, soziales, weltoffenes und nachhaltiges Kiel gestalten. “

Kiwog als wichtiges Werkzeug gegen die Wohnungsknappheit

Die SSW-Ratsfraktion freut sich über die Gründung der Kieler Wohnungsgesellschaft (Kiwog) in der gestrigen Ratsversammlung. Damit bekommt die Landeshauptstadt ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie den angespannten Kieler Wohnungsmarkt wirksam mitgestalten kann. Dazu erklärt der SSW-Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:

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SSW kritisiert Interims-Mietspiegel und fordert Klarheit bei Mietobergrenzen

Marcel Schmidt – Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel

Die SSW-Ratsfraktion ist bestürzt über die Pläne zur Interimslösung für den Mietspiegel 2019. Nachdem bereits der Mietspiegel 2017 verspätet erstellt wurde, soll nun auch der Mietspiegel 2019 frühestens zur Sommerpause fertig werden. Dabei muss der Mietspiegel alle zwei Jahre angepasst und alle vier Jahre neu erhoben werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt, sagt dazu:

„Es ist schon dramatisch, wenn die Verwaltung nicht in der Lage ist, bekannte, gesetzlich vorgeschriebene Fristen für die regelmäßige Erstellung des Mietspiegels einzuhalten. Die geplante Interimslösung mit der vorläufigen Anpassung, – die sich am Verbraucherpreisindex von 3,7 Prozent orientiert – wirkt hilflos und ist nicht sachgerecht. Der zuständige Sozialdezernent räumt selbst ein, dass er nicht wisse, ob die Mieten in gleichem Maße gestiegen sind. Trotzdem soll um diesen Wert die Anpassung des Mietspiegels erfolgen und damit auch die Erhöhung der Mietobergrenzen festgelegt werden.

Die Betroffenen sind Empfänger von Hartz IV und Grundsicherung, Menschen, die mit dem Existenzminimum auskommen müssen. Das ist nicht in Ordnung, dass Menschen, die über keine Reserven verfügen, mit vorläufigen Anpassungen alleingelassen werden. Was sollen diese Menschen tun, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die vorläufigen Werte falsch waren, sie ihre Wohnung aber bereits verloren haben, beziehungsweise gar nicht erst bekommen haben?

Gesetzliche Fristen für die Erstellung von Mietspiegeln sind einzuhalten. Der Gesetzgeber hat diese Fristen nicht ohne Grund festgeschrieben. Wir haben durchaus Verständnis für die Verwaltung, die unter Personalknappheit leidet, trotzdem müssen Aufgaben so priorisiert werden, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.“

SSW-Ratsfraktion will wissen: Ist die Bezahlung der Mitarbeiter der Stadt und der städtischen Betriebe gerecht?

Marcel Schmidt – Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel

Der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt, hat eine Große Anfrage zur Bezahlung der Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel gestellt. Marcel Schmidt erläutert die Große Anfrage:

„Der Fall der Kieler Bäder GmbH, die ihre MitarbeiterInnen jahrelang nach einem „Haustarif“ bezahlt hat, der die dort Beschäftigten gegenüber den direkt bei der Landeshauptstadt Kiel beschäftigten MitarbeiterInnen deutlich benachteiligt hat, war der Anlass dafür. Die Kieler Ratsversammlung hat inzwischen beschlossen, dass die Bezahlung der MitarbeiterInnen der Kieler Bäder GmbH an die Bezahlung der direkt bei der Stadt beschäftigten MitarbeiterInnen angeglichen werden soll. Die SSW-Ratsfraktion hat die Sorge, dass es noch weitere Betriebe im Besitz oder mit Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel gibt, deren Beschäftigte gegenüber den direkt bei der Landeshauptstadt beschäftigten MitarbeiterInnen benachteiligt sind.

Die Ratsversammlung erhält Informationen über die Beamten und Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel durch den Personalbericht. Er wird regelmäßig als Geschäftliche Mitteilung in die Ratsversammlung eingebracht. Über die Situation der Beschäftigten in den städtischen Betrieben hat die Ratsversammlung deutlich weniger Kenntnisse. Dies gilt insbesondere für die kleinen Fraktionen, da sie keinen Zugang zu den Aufsichtsräten der städtischen Betriebe haben. Dass die MitarbeiterInnen der Kieler Bäder GmbH jahrelang ungerecht bezahlt wurden, hat auch damit zu tun, dass dieses Problem einigen Mitgliedern der Ratsversammlung nicht bekannt war.

Dieses Informationsdefizit will die SSW-Ratsfraktion beseitigen. Wir wollen mit der Großen Anfrage (Drs. 0054/2019) wissen, ob die Bezahlung dieser Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerecht ist. Die Landeshauptstadt Kiel ist zurecht stolz darauf, bei der Auftragsvergabe darauf zu achten, dass beauftragte Betriebe nach Tarif bezahlen. Der SSW hat die politischen Entscheidungen, die zur Verankerung der Tariftreue bei der Auftragsvergabe geführt haben, sowohl in Kiel, als auch im Land Schleswig-Holstein miterarbeitet und beschlossen. Der SSW ist stolz auf die Regelungen zur Tariftreue, die er in den Zeiten seiner Regierungsverantwortung in der Küstenkoalition im Landeshaus und als Mitglied der Küstenkooperation im Kieler Rathaus durchgesetzt hat.

Daher ist es für uns nicht akzeptabel, dass die Landeshauptstadt Kiel selbst, durch die Auslagerung des Bäderbetriebs in eine GmbH, den öffentlichen Tarif unterlaufen hat. Wir werden untersuchen, ob es noch weitere Fälle von ungerechter Bezahlung gibt und werden in der Ratsversammlung dafür kämpfen, dass die MitarbeiterInnen unserer Stadt, egal ob sie direkt bei der Stadt beschäftigt sind oder in Betrieben, die der Stadt ganz oder teilweise gehören, gerecht und nach Tarif bezahlt werden. „Haustarife“, die Benachteiligungen für Beschäftigte beinhalten, lehnen wir ab.“

Hörngelände: Bezahlbarer Wohnraum als Scharnier zwischen Ost und West

Marcel Schmidt, Vorsitzender SSW-Ratsfraktion Kiel

Zur aktuellen Berichterstattung über das Vorhaben der Tas-Gruppe, an der Hörn 450 Wohnungen zu bauen, erklärt Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion:

„Die SSW-Ratsfraktion begrüßt den Vorstoß der Tas-Gruppe, an der Hörn drei Gebäude mit unter anderem 450 Wohnungen zu bauen. Diese positive Entwicklung ist nicht zuletzt dem Wirken des SSW als Teil der ehemaligen Rathauskooperation aus SPD, Grünen und SSW zuzuschreiben. Neuen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben, die die Landeshauptstadt zu meistern hat und die zum Kernprogramm des Kieler SSW gehören.

Besonders begrüßen wir daher auch die geplanten 105 geförderten Studentenwohnungen sowie die vorgesehene Kindertagesstätte. Nach unserer Auffassung ist auch für das Hörngelände ein Anteil von 30 Prozent bezahlbaren Wohnraums anzustreben, der insbesondere von Familien genutzt werden soll. Dies ist einmal mehr so, weil es an dieser Stelle der sozialen Scharnierfunktion des Geländes zwischen Ost und West entsprechen würde. Die Studentenwohnungen sind kein Ersatz dafür.

Gerade an der Hörn ist das Einhalten der Forderung ein wichtiges Signal in Richtung Zukunft und für ein Zusammenwachsen der Kieler Stadtregionen. Die SSW-Ratsfraktion wird auch weiterhin in ihrer Arbeit in Ausschüssen und Ratsversammlung auf diese Ziele hinweisen.“