Hundehaltung in Kiel - Kompetenz muss belohnt werden
Nachdem das Land das Gefahrhundegesetz aufgehoben hat, ist dafür das „Gesetz über die Haltung von Hunden“ in Kraft getreten. Hunde werden nun nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und ungefährliche Tiere eingeteilt. Ganz richtig hat die Landesregierung aus SSW, SPD und Grünen erkannt, dass es Frauchen oder Herrchen sind, die ein Tier gefährlich machen und nicht das Tier selbst.
Nun sind die Kommunen gefragt, ihre jeweiligen Regelungen zu prüfen und an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Zur anstehenden Reform der Hundesteuer in Kiel führte die SSW-Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda deswegen zusammen mit ihren Kollegen von SPD und Bündnis90/Die Grünen in dieser Woche eine öffentliche Veranstaltung mit dem Ziel einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung durch. Die Kielerinnen und Kieler umfassend in einen von der rot-grün-blauen Rathauskooperation geplanten Reformvorschlag der Hundesteuer einzubinden, ist uns ein großes Anliegen, weswegen neben Experten wie dem NDR-Tierarzt Fabian von Manteuffel auch die interessierten Bürgerinnen und Bürger nicht nur diskutierend, sondern auch gestaltend teilnehmen konnten.
Das Ergebnis unserer Beratung ist eindeutig: Die Gefährlichkeit von Hunden ist nicht abhängig von der Rasse, sondern ist vielmehr Resultat des Umgangs der Halter mit ihren Tieren. Um deshalb die Kompetenz der Hundehalter flächendeckend zu verbessern, streben wir an, einen Nachlass in der Hundesteuer gegen Vorlage eines Sachkundenachweises zu ermöglichen. Dadurch wollen wir mehr Menschen dazu motivieren, sich unter professioneller Anleitung tiefgehend mit korrekter Hundehaltung zu beschäftigen und somit die Anzahl der gefährlichen – weil falsch erzogenen – Hunde in der Landeshauptstadt zu minimieren. Dieser Rabatt auf die Hundesteuer ist eine Investition in die Sicherheit in der Stadt und in das Wohlergehen von Mensch und Tier.