Geschäftsordnungsvorschläge aus den Reihen der SPD stellen demokratische Grundsätze infrage: SSW-Ratsfraktion wendet sich an das Innenministerium

Geschäftsordnungsvorschläge aus den Reihen der SPD stellen demokratische Grundsätze infrage: SSW-Ratsfraktion wendet sich an das Innenministerium

Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion, Ratsherr Marcel Schmidt und Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda, erklären zu der Diskussion über eine Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung:

„Die Kieler Ratsversammlung diskutiert über eine neue Geschäftsordnung. Aus dem Ältestenrat heraus wurde dazu eine Arbeitsgruppe initiiert, die Vorschläge erarbeiten soll. Anlass war eine etwas längere Sitzung der Ratsversammlung im November 2018 und ein anschließend in Umlauf gebrachter sogenannter „offener Brief“ der beiden SPD-Ratsherren Dr. Traulsen und Stadelmann, in dem Vorschläge für eine Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung dargelegt wurden, die einen anderen Sitzungsablauf bedingen sollen. Auf den „offenen Brief“ gab es ein Antwortschreiben der Ratsfraktion „Die FRAKTION“. Dieses Antwortschreiben wurde anschließend mit einem zweiten Schreiben von Dr. Traulsen und Stadelmann beantwortet. Weiterhin existiert inzwischen ein jüngerer Vorschlag über den Ablauf der Ratsversammlung, der von Ratsherrn Stadelmann allein stammt.

Natürlich ist es ein normaler Vorgang, wenn die Ratsversammlung über eine Änderung der Geschäftsordnung berät und es ist grundsätzlich auch nachvollziehbar, wenn sich Mitglieder der Ratsversammlung in die Diskussion einbringen. Allerdings gerät die Diskussion in diesem Fall außer Kontrolle und nicht nur die SSW-Ratsfraktion sieht demokratische Grundsätze in den vorgelegten Vorschlägen verletzt. Kernpunkt der Vorschläge von Dr. Traulsen und Stadelmann ist die Kombination aus einer erzwungenen „Vorberatung“ von Anträgen in den Ausschüssen, bevor diese Anträge in die Ratsversammlung eingebracht werden können und einer entsprechenden Einstufung der Anträge, basierend auf den Ergebnissen der Vorberatungen. Die Einstufung der Anträge soll nach den Vorstellungen von Dr. Traulsen und Stadelmann die Grundlage sein für die Entscheidung darüber, ob und wieviel inhaltliche Aussprache einem Antrag zugebilligt werden soll. Zwar wird im zweiten Schreiben der Herren Dr. Traulsen und Stadelmann eingeräumt:

Zwar gibt es das gesetzliche Recht der Fraktionen, Anträge jederzeit direkt und ohne Ausschuss-Vorbefassung in eine Sitzung der Ratsversammlung einzubringen (§ 34 Abs. 4 Satz 3 der Gemeindeordnung).

Bereits einen Satz später heißt es jedoch:

Dieses Antragsrecht umfasst indes nicht den Anspruch, dass über den eingebrachten Antrag in derselben Sitzung auch in der Sache diskutiert oder gar abgestimmt wird (Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 08. August 1996 – 6 A 62/86, abgedruckt in: Die Gemeinde 1997 S. 124).

Das dritte Schreiben wurde offenbar von Ratsherrn Stadelmann allein und ohne die Mitwirkung von Dr. Traulsen verfasst. Es wird darin deutlich, was damit erreicht werden soll:

Zeitpunkt für grundlegende Ordnung der Beratungsreihenfolge („Geschäftsordnungsdebatte“).

Werden „weitere Anträge der Fraktionen („B-Anträge“)“ vorgelegt, die entgegen § 16 Abs. 1 GeschORV-neu noch nicht in einem Ausschuss vorberaten wurden, sollte wenigstens eine Mehrheit der Ratsfraktionen schon zu Beginn der Sitzung zu diesen Anträgen „Überweisung in den zuständigen Ausschuss“ (§ 23 Abs. 2 GeschORV) beantragen. Die Antragsteller zu den Fraktionsanträgen dürfen zum Geschäftsordnungsantrag „Überweisung“ sprechen, zu jedem Fraktionsantrag (§ 23 Abs. 8 GeschORV). Die Erwiderung sollte jedes Mal sein „noch nicht im Ausschuss vorberaten“, sodass es zu keiner (!) Debatte kommt, über welche öffentlich berichtet wird.

Die Botschaft ist klar und sie wird durch die Wortwahl unterstrichen. Es ist von B-Anträgen die Rede. Als B-Anträge kommen vor allem Anträge der kleineren Oppositionsfraktionen (z. B. SSW, Die Linke, Die FRAKTION) in Betracht, da es nicht wahrscheinlich ist, dass die Mehrheitskooperation in der Ratsversammlung ihre eigenen Anträge einer inhaltlichen Debatte entzieht. Es soll bewusst versucht werden, die Gemeindeordnung zu umgehen, indem man zwar die Einbringung eines Antrags in die Ratsversammlung zulässt, eine inhaltliche Debatte aber unterbindet. Nun könnte man annehmen, dass der Antrag nach der Überweisung in die Ausschüsse erneut in die nächstfolgende Ratsversammlung eingebracht werden kann. Aber auch dann ist eine inhaltliche Debatte nicht garantiert. In Schreiben 2 heißt es:

B. In den Ausschüssen einstimmig zur Annahme bzw. zur Ablehnung empfohlene Anträge

Unter dieser Untergliederung sollten die einstimmig zur Annahme empfohlenen Fraktionsanträge behandelt werden. Angesichts der Einstimmigkeit kann die Aussprache sehr kurz gehalten werden. Hat gar schon eine öffentliche Berichterstattung über die „vorberatende“ Ausschusssitzung stattgefunden und empfinden alle Fraktionen sich ausreichend darin wahrgenommen, kann der Ältestenrat sogar „ohne Aussprache“ vereinbaren.

Anträge, die von Ausschussmitgliedern in Ausschusssitzungen gestellt werden und dort einstimmig der Ratsversammlung zur Ablehnung empfohlen werden, wären ebenfalls unter dieser Untergliederung aufzurufen. In der laufenden Wahlperiode wären dies Anträge von beratenden Ausschussmitgliedern der Fraktionen von SSW oder FRAKTION (die nicht selbst für von ihnen eingebrachte Anträge stimmen können), wenn sie in keinem Ausschuss auch nur die Unterstützung irgendeiner anderen Fraktion erfahren hätten.

SSW und FRAKTION werden hier genannt. Beide Fraktionen haben kein Stimmrecht in den Ausschüssen. Ihre Anträge würden nach den Vorschlägen von Dr. Traulsen und Stadelmann also gegebenenfalls nur sehr kurz oder gar nicht beraten werden. Der SSW und die FRAKTION wären auf Unterstützung einer anderen, stimmberechtigten Fraktion angewiesen, damit ihr Antrag eine Chance auf eine ordentliche und ungekürzte Aussprache bekommt. Hier wird deutlich, dass Dr. Traulsen und Stadelmann keine Vorberatung meinen, sondern eine Vorprüfung in einem Ausschuss.

Nun ist es aber so, dass der Wähler Parteien nicht nur wählt, weil er auf eine Mehrheit in der jeweiligen Versammlung hofft, sondern auch, weil er will, dass die von ihm gewählte Partei ganz bestimmte Themen aufgreift und in das Plenum einbringt, – eben weil der Wähler will, dass diese Themen dort diskutiert werden. Gerade für den SSW als Minderheitenpartei, aber auch für die Piraten und die PARTEI dürfte das zutreffen. Der Sinn einer demokratischen Wahl wird entstellt, wenn in der gewählten Ratsversammlung die Mehrheitskooperation durch Veränderungen der Geschäftsordnung verhindern kann, dass die gewählten Vertreter der kleinen Parteien ihre Anliegen in der Ratsversammlung inhaltlich vortragen und diskutieren dürfen.

Politische Themen können in der Regel nicht auf einen Ausschuss reduziert werden. Es ist wichtig, dass sie in der Breite der Ratsversammlung wahrgenommen und diskutiert werden. Darauf haben die Fraktionen einen demokratischen Anspruch, denn eine Ausschussberatung kann immer nur Teilaspekte eines Antrags beleuchten und steht einer ganzheitlichen Wahrnehmung der Themen oft im Weg.

Die drei Schreiben der Herren Dr. Traulsen und Stadelmann enthalten Forderungen, die massiv in die Rechte der Oppositionsfraktionen – insbesondere der kleinen Oppositionsfraktionen – eingreifen. Im Ergebnis laufen die Forderungen darauf hinaus, dass die Mehrheit in der Kieler Ratsversammlung entscheidet, welche Anträge überhaupt beraten werden. Es reicht nicht, dass die Kieler Rathauskooperation über eine Mehrheit verfügt, um die Anträge der Opposition abzulehnen: Zumindest Teile der Kooperation sind offenbar nicht einmal bereit, sich die Anträge der Opposition überhaupt anzuhören. Für die kleinen Oppositionsfraktionen und die von ihnen vertretenen Teile der Gesellschaft bedeutet dies, dass man ihnen mit diesen Forderungen die Stimme nehmen will. Sie und ihre Anliegen sollen nicht mehr länger in der Ratsversammlung wahrnehmbar sein.

Nun könnte es sein, dass es sich bei den drei Schreiben lediglich um Vorschläge von zwei Ratsherren handelt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die beiden Ratsherren nicht einmal in der eigenen Fraktion eine Mehrheit für ihre Vorschläge haben. Die Vorsitzende der SPD-Fraktion hat sich tatsächlich in ähnlicher Weise geäußert. Man werde sicherlich eine andere Lösung finden, hieß es sinngemäß. Aber wenn das so ist, warum wird dann das dritte Schreiben, welches in seinen Formulierungen noch deutlicher wird als die beiden vorherigen Schreiben, offiziell über das SPD-Fraktionsbüro an das Büro des Kieler Stadtpräsidenten verschickt? Warum wird das dritte Schreiben vom Büro des Stadtpräsidenten, der Mitglied der SPD-Fraktion ist, zusammen mit der Einladung zur Folgesitzung der Arbeitsgruppe zur Reduzierung der Sitzungsdauer der Ratsversammlung als Anhang verschickt? Bereits die Schreiben 1 und 2 wurden vom Büro des Stadtpräsidenten zusammen mit der Einladung zur Auftaktsitzung der genannten Arbeitsgruppe verschickt. Weiterhin hat der Stadtpräsident einen „Bewertungsbogen“ an die Fraktionen verschickt, der Vorschläge für Änderungen der Geschäftsordnung der Ratsversammlung enthält.

Darin ist der Punkt:

Anträge von Fraktionen/Ratsmitgliedern

Sie dürfen grundsätzlich nur dann in die Ratsversammlung eingebracht werden, wenn zuvor eine Vorberatung im Ausschuss stattgefunden hat

enthalten. Wie bereits oben dargestellt, ist die laut Stadelmann notwendige „Vorberatung“ vielmehr eine Vor-Auswahl, denn die Intensität der Beratung in der Ratsversammlung soll sich nach dem Willen von Stadelmann nach dem Verlauf der Vorberatung richten.

Geht der Stadtpräsident ernsthaft davon aus, dass Schreiben mit diesen demokratiefernen Inhalten als Arbeitsmaterial für eine Arbeitsgruppe geeignet sind, die sich mit dem Ablauf der Sitzungen einer demokratisch gewählten Ratsversammlung beschäftigen soll?

Darüber hinaus ist die Rathauskooperation teilweise bereits dazu übergegangen, die Vorschläge umzusetzen. Bei Anträgen der Opposition werden nicht selten Überweisungsanträge in die Ausschüsse gestellt, ohne inhaltliche Diskussion und mit ausdrücklichem Hinweis auf die nicht erfolgte Vorberatung der Anträge. Das betrifft selbstverständlich nur Anträge der Opposition, die Anträge der Kooperation werden ausführlich beraten und auch abgestimmt. Das spricht dagegen, dass es sich lediglich um Einzelmeinungen handelt, vielmehr scheint es innerhalb der Kooperation einen Konsens zu geben, diese Ideen zu unterstützen.

Unter diesen Bedingungen scheint eine seriöse Diskussion über eine neue Geschäftsordnung der Kieler Ratsversammlung nicht möglich. Offensichtlich ist der Druck innerhalb der Kooperation so stark, dass der Stadtpräsident und die Fraktionsvorsitzende der SPD-Ratsfraktion sich genötigt sehen, diese Vorschläge, die durchaus geeignet sind der Demokratie Schaden zuzufügen, über ihre Büros zu versenden.

Die SSW-Ratsfraktion ist irritiert angesichts dieser offenen Aggression aus den Reihen der SPD-Ratsfraktion. Wir haben im Kieler Rathaus 10 Jahre lang erfolgreich, kollegial und vertrauensvoll mit der SPD zusammengearbeitet. Auch wenn die SPD nach der Kommunalwahl mit Grünen und FDP eine Ampelkooperation gebildet hat, hatte der SSW im Kieler Rathaus ein entspanntes und freundliches Verhältnis zur SPD gepflegt. Es gibt Anlass zur Sorge, wenn es der SPD nicht gelingt, demokratieferne Gedanken in ihren Reihen durch Diskussionen zu klären.

Darum haben wir das Innenministerium, bzw. die Kommunalaufsicht um Stellungnahme gebeten, um die Debatte zu versachlichen. Darüber hinaus rufen wir alle Fraktionen auf, sich wieder auf die politische Sacharbeit zu konzentrieren und ihre Energien nicht in sinnlosen Debatten über die Geschäftsordnung zu vergeuden, die nur Schaden für das demokratische Miteinander anrichten.“

sekretær

Kommentare sind geschlossen.